| Die standesamtlich Hochzeit |
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Unabhängig davon, ob man sich für eine rein standesamtliche oder eine standesamtliche und kirchliche Hochzeit entscheidet – beim Standesamt anmelden muss man sich in jedem Fall. Die nur standesamtliche Hochzeit wird auch als zivile Hochzeit bezeichnet. Seit dem 1.7.1998 ist das übliche Aufgebot durch eine schriftliche Anmeldung der Eheschließung ersetzt worden. Frühestens 6 Monate vor dem Tag der Tage kann man diese schriftliche Anmeldung beim Standesamt einreichen. Die Anmeldung muss am Wohnort eines der beiden Partner erfolgen. Auch bei dieser Anmeldung ist eine Anmeldegebühr beim Standesamt fällig. DokumenteNur wenn bestimmte Dokumente beider Ehepartner vorliegen kann eine Ehe rechtmäßig geschlossen werden. Der Standardfall der Brautleute sieht in der Regel so aus:Beide Partner sind unverheiratet, kinderlos, deutscher Staatsangehörigkeit und volljährig. In diesem „Normalfall“ werden vom Standesamt lediglich ein Personalausweis oder Reisepass und eine Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde benötigt. Zusätzliche Dokumente können Aufenthaltsbescheinigungen des zuständigen Einwohnermeldeamtes sein, sofern der Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt liegt. Benötigt wird darüberhinaus eine Abstammungsurkunden, falls die Eltern der Ehepartner in den alten Bundesländern vor dem 1.1.1958 oder in den neuen Bundesländern nach dem 3.10.1990 geheiratet haben und kein Familienbuch geführt wurde. Außerdem müssen Urkunden über etwaige Promotionen oder akademische Grade vorgelegt werden. Sollte einer der Eheleute ein „Sonderfall“ sein, muss beim jeweiligen Standesamt nachgefragt werden, welche Unterlagen für die Heirat mitzubringen sind. |