| Die kirchliche Trauung |
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Vor der katholischen Kirche gelten Eheleute, die rein standesamtlich geheiratet haben als nicht verheiratet. Eine kirchliche Heirat kann aus rechtlichen Gründen jedoch immer nur nach einer zivilen Eheschließung folgen. Die Ehe gilt sowohl in der katholischen als auch in der evangelischen Kirche als unauflösbares Bündnis. Unterschied zwischen katholischer und evangelischer HochzeitFür die katholische Kirche ist die Ehe zusätzlich ein Sakrament. Für die evangelische Kirche dagegen ist sie eine rein weltliche Angelegenheit. Der UrsprungDie Ursprünge der kirchlichen Heirat gehen bis ins 14. Jahrhundert zurück und lösten die bis dahin gebräuchliche Eheschließung durch einen Trauvormund ab. Die Trennung von Staat und Kirche erfolgte erst mit der Französischen Revolution. Nach dieser fand die Ziviltrauung schließlich mit dem „Segen“ des Staates statt. Erst im 18. Jahrhundert wurde die Ziviltrauung in Deutschland eingeführt und seit 1876 ist sie allein rechtsgültig. Vor der TrauungBevor die katholische Eheschließung durchgeführt werden kann, wird das Ehepaar in so genannten Traugesprächen durch einen Pfarrer in die Grundsätze der katholischen Ehe eingeführt. Diese Gespräche beinhalten Themen wie die Unauflösbarkeit der Ehe, die Bejahung des Kindes sowie die katholische Erziehung des Nachwuchses. In der katholischen Kirche kann zwischen zwei Formen der Trauung gewählt werden: einer Messfeier mit einer integrierten Eucharistiefeier und einem Wortgottesdienst ohne Eucharistiefeier. Wenn nur einer der beiden Ehepartner katholisch ist, wird meistens ein Wortgottesdienst ohne Eucharistiefeier gewählt. |